Voraussetzung des Hundeführers
- Engagement
- Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Interesse an einer sinnvollen Aufgabe mit dem eigenen Hund
- physische und psychische Belastbarkeit
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| Voraussetzung des Hundes
- mittlere Größe und Körpergewicht
- bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 5 Jahre alt, da der Hund zur Prüfung nicht älter als 7 Jahre alt sein darf
- wesensfest und ein gut ausgeprägtes Sozialverhalten (keine Aggressionen gegen Menschen und Tiere)
- mit Futter oder Spielzeug motivierbar
- Gesundheit und eine gute Kondition
- uneingeschränktes Vertrauen zum Hundeführer
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Ausbildung der Rettungshundeführer und Helfer
- Rotkreuz-Einführungsseminar
- Erste Hilfe Lehrgang
- Helfergrundausbildung (Module: Erweiterte Erste Hilfe, Einsatz, Betreuung, Technik)
- Nach erfolgreicher Teilnahme folgt die Fachdiestausbildung z.B. Sanitätsdienst und/ oder Führungskräftequalifikation
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- Sanitätsdienstausbildung
- BOS- Funkausbildung
- Erste Hilfe am Hund
- Grundwissen Kynologie (Lehre vom Hund)
- Orientierung mit Karte und Kompass
- Suchtaktik des Hundes
- Organisation/ Einsatztaktik
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Prüfungsordnung (PO) für Rettungshundeteams (RHT) im Deutschen Roten Kreuz Sparten: Flächen-/Trümmer-/Mantrail-Suche
gem. DIN 13050 |
| aktueller Fachfragenkatalog 2017
zur GemPPO 2018 mit Lösungen |